Wasserschaden Versicherung: Was zahlt die Versicherung, was nicht?

Das Wasser ist gestoppt, die Wand ist nass, und die nächste Frage lässt nicht lange auf sich warten: Wer bezahlt das eigentlich? Bei einem Wasserschaden entscheidet die Versicherung darüber, ob Sie die Kosten selbst tragen. Welche Versicherung zuständig ist, hängt davon ab, was beschädigt wurde und woher das Wasser kam. Dieser Ratgeber ordnet ein, was Gebäudeversicherung, Hausratversicherung und Haftpflicht bei einem Leitungswasserschaden typischerweise übernehmen, was in der Regel nicht gedeckt ist und wie Sie den Schaden melden und dokumentieren. Er ersetzt keine Beratung, denn was in Ihrem Vertrag gilt, entscheidet Ihr Versicherer.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem Leitungswasserschaden ist die Wohngebäudeversicherung für Schäden am Gebäude zuständig und die Hausratversicherung für bewegliche Sachen wie Möbel und Kleidung.
  • Schäden durch Starkregen, Überschwemmung und Rückstau sind nicht automatisch gedeckt. Dafür brauchen Sie eine Elementarschadenversicherung als Zusatz.
  • Melden Sie den Schaden Ihrem Versicherer unverzüglich. Das verlangt das Versicherungsvertragsgesetz, und zusätzlich müssen Sie den Schaden nach Möglichkeit begrenzen.
  • Fotos, Videos und eine Liste der beschädigten Sachen, die vor dem Aufräumen entstehen, sind die Grundlage für die Abstimmung mit dem Versicherer.
  • Ob im Einzelfall gezahlt wird, entscheiden Ihre Versicherungsbedingungen und Ihr Versicherer, nicht dieser Ratgeber.

Wasserschaden Versicherung: Wer zahlt? Ein Leitungswasserschaden liegt vor, wenn Wasser bestimmungswidrig aus Rohren, Schläuchen oder fest angeschlossenen Anlagen wie Heizung oder Klimaanlage austritt. Bei einem solchen Wasserschaden ist die Wohngebäudeversicherung für Schäden am Gebäude zuständig, die Hausratversicherung für Schäden an beweglichen Sachen.

Welche Versicherung zahlt bei einem Wasserschaden?

Welche Versicherung greift, hängt vom beschädigten Gegenstand ab und nicht von der Höhe des Schadens. Die folgende Tabelle ordnet typische Schäden der Versicherung zu, die dafür üblicherweise zuständig ist.

Was ist beschädigt? Zuständige Versicherung
Wände, Böden, Rohre, Heizung, Sanitärinstallation Wohngebäudeversicherung des Gebäudeeigentümers
Möbel, Kleidung, Vorräte Hausratversicherung der Bewohner
Wasser ist in die Nachbarwohnung gelaufen Privathaftpflichtversicherung des Verursachers, wenn ein Verschulden vorliegt
Starkregen, Überschwemmung, Rückstau Elementarschadenversicherung als Zusatzbaustein

Als Faustregel gilt: Was fest mit dem Haus verbunden ist, gehört zur Gebäudeversicherung. Was Sie beim Umzug mitnehmen würden, gehört zur Hausratversicherung.

Wasser aus Starkregen, Überschwemmung oder Rückstau zählt nicht als Leitungswasserschaden. Diese Schäden deckt eine Elementarschadenversicherung, die zusätzlich zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen wird. Die Einordnung stammt vom Bund der Versicherten.

Was zahlt die Wohngebäudeversicherung bei einem Wasserschaden?

Was die Wohngebäudeversicherung übernimmt

Die Wohngebäudeversicherung kommt für Leitungswasserschäden am Gebäude auf. Dazu zählen fest verbaute Bestandteile wie Rohrleitungen, Heizungsanlagen und Sanitärinstallationen. Sie leistet außerdem bei Bruchschäden an Rohren im Gebäude und an Zuleitungen außerhalb des Gebäudes auf dem versicherten Grundstück.

Einbaumöbel und Einbauküchen sind ein Grenzfall. Nach den unverbindlichen GDV-Musterbedingungen VGB 2022 gehören individuell gefertigte und aufwendig eingepasste Einbaumöbel zum Gebäude, serienmäßige Anbauküchen dagegen nicht. Welche Bedingungen für Sie gelten, steht in Ihrem Vertrag.

Was die Wohngebäudeversicherung in der Regel nicht übernimmt

Diese Fälle sind typische Streitpunkte:

  • Regenwasser aus Fallrohren, Grundwasser und Witterungsniederschläge sind in der Wohngebäudeversicherung nicht versichert.
  • Nebengebäude wie Garagen oder Gartenhäuser sind nur versichert, wenn sie ausdrücklich in die Police aufgenommen wurden.
  • Eine undichte Silikonfuge kann den Versicherungsschutz kosten: Der Bundesgerichtshof entschied 2021, dass ein Versicherer nach den damals vereinbarten Bedingungen für Nässeschäden durch eine undichte Fuge nicht leisten musste. Fragen Sie Ihren Versicherer, wie Ihre Bedingungen das regeln.
  • Ersetzt werden die erforderlichen Reparaturkosten. Darüber hinausgehende Sanierungsarbeiten sind laut Bund der Versicherten nicht versichert.

Kurz zusammengefasst

  • Die Wohngebäudeversicherung zahlt Leitungswasserschäden an Gebäude und fest verbauten Teilen.
  • Regenwasser aus Fallrohren, Grundwasser und Überschwemmung gehören nicht dazu.
  • Ersetzt wird die Reparatur des Schadens, nicht eine darüber hinausgehende Modernisierung.

Was zahlt die Hausratversicherung bei einem Wasserschaden?

Die Hausratversicherung ist zuständig, wenn bewegliche Sachen wie Möbel, Kleidung oder Vorräte durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser beschädigt werden. Nicht versichert ist ein Missgeschick wie ein umgekippter Putzeimer oder eine ausgelaufene Gießkanne.

Wasserschaden in der Mietwohnung: Wer zahlt?

In der Mietwohnung sind zwei Versicherungen im Spiel. Die Gebäudeversicherung des Vermieters übernimmt die Schäden am Gebäude, die Hausratversicherung des Mieters die Schäden an dessen persönlichem Eigentum. Ohne eigene Hausratversicherung ist die Gebäudeversicherung des Vermieters für Ihre Möbel nicht zuständig. Informieren Sie deshalb Vermieter oder Hausverwaltung und, wenn Ihre Einrichtung betroffen ist, Ihre Hausratversicherung.

Wasserschaden beim Nachbarn: Wann zahlt die Privathaftpflicht?

Läuft Wasser aus Ihrer Wohnung in die Nachbarwohnung, kann Ihre Privathaftpflichtversicherung zuständig sein. Sie greift, wenn Sie den Schaden schuldhaft verursacht haben, etwa weil Ihre Waschmaschine ausgelaufen ist. Für die Haftpflicht nennt § 104 VVG eine Anzeigefrist von einer Woche. Melden Sie den Fall deshalb auch hier, ohne zu warten.

Wasserschaden melden: So läuft die Schadenmeldung ab

Die Meldung an den Versicherer folgt einer klaren Reihenfolge.

  1. Schaden begrenzen. Das Gesetz verlangt, dass Sie nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgen (§ 82 VVG). Was bei einem Wasserschaden zu tun ist: Wasserzufuhr abstellen und, wenn es gefahrlos geht, den Strom im betroffenen Bereich ausschalten.
  2. Unverzüglich melden. Sie müssen den Versicherungsfall anzeigen, sobald Sie davon Kenntnis haben (§ 30 VVG). Eine feste Tagesangabe nennt das Gesetz dafür nicht. Meldeweg und Einzelheiten finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen.
  3. Vorgehen abstimmen. Holen Sie Weisungen Ihres Versicherers ein, wenn die Umstände es erlauben, und befolgen Sie sie, soweit zumutbar. Wer diese Pflichten grob fahrlässig verletzt, riskiert eine Kürzung der Leistung. Ob gekürzt wird, hängt vom Einzelfall ab.
  4. Angaben bereithalten. Das Gespräch verläuft einfacher, wenn Sie Versicherungsnummer, Datum und Uhrzeit, vermutete Ursache, betroffene Räume und bereits ergriffene Maßnahmen zur Hand haben.
  5. Vor größeren Aufträgen Rücksprache halten. Dringende Maßnahmen zur Schadenbegrenzung schieben Sie nicht auf. Für Gutachter, Leckortung und größere Arbeiten sprechen Sie sich vorher mit dem Versicherer ab, denn wer auf eigene Faust beauftragt, riskiert, im ungünstigsten Fall auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Wasserschaden dokumentieren: Was die Versicherung braucht

Eine gute Dokumentation macht es dem Versicherer leichter, den Schaden zu prüfen. Sie müssen dafür kein Gutachten erstellen, aber die folgenden Punkte sollten Sie festhalten:

  • Fotografieren oder filmen Sie den Schaden möglichst vor größeren Veränderungen, und zwar Schadenstelle, Ausmaß und, wenn erkennbar, die Ursache.
  • Halten Sie Ihre Sofortmaßnahmen fest, etwa wann Sie das Wasser abgestellt haben.
  • Entsorgen Sie beschädigte Gegenstände nicht vorschnell. Ist es aus Sicherheits- oder Hygienegründen nötig, dokumentieren Sie den Zustand vorher genau.
  • Erstellen Sie für die Hausratversicherung eine Liste der beschädigten Sachen, wenn möglich mit Kaufbelegen oder Fotos.
  • Notieren Sie Datum und Uhrzeit, zu der Sie den Schaden bemerkt haben.

Was der Versicherer im Einzelfall zusätzlich verlangt, fragen Sie am besten schon bei der Meldung.

Kurz zusammengefasst

  • Melden Sie unverzüglich und begrenzen Sie den Schaden, soweit es gefahrlos möglich ist.
  • Besprechen Sie Gutachter und größere Arbeiten vorher mit dem Versicherer.
  • Fotos, Notizen und eine Sachliste vor dem Aufräumen sind Ihre Belege.

Leckortung, Trocknung, Sanierung: Was übernimmt die Versicherung?

Nach der Meldung geht es um die Kosten im Detail. Leckortung, Freilegung, technische Trocknung und Wiederherstellung sind eigene Kostenpositionen, die jeweils nach der passenden Klausel geprüft werden. Die pauschale Aussage „Der Wasserschaden ist versichert“ reicht deshalb nicht aus. Bei einem versicherten Leitungswasserschaden trägt die Wohngebäudeversicherung in aller Regel die Kosten der Leckortung, der Umfang hängt aber vom Tarif ab.

Fragen Sie Ihren Versicherer bei der Meldung deshalb konkret, welche dieser Positionen er übernimmt. Ein Fachbetrieb für Wasserschaden-Sanierung kann Ihnen die Arbeitsschritte und den Aufwand nachvollziehbar beschreiben, damit Sie die Angaben mit dem Versicherer abgleichen können.

Häufige Fragen zur Wasserschaden Versicherung

Wasserschaden Versicherung: Zahlt die Gebäudeversicherung oder die Hausratversicherung?

Bei einem Leitungswasserschaden zahlen beide, aber für unterschiedliche Schäden. Die Gebäudeversicherung ist für Wände, Böden, Rohre und andere fest verbaute Teile zuständig, die Hausratversicherung für Möbel, Kleidung und andere bewegliche Sachen. Als Mieter melden Sie Gebäudeschäden über den Vermieter und Schäden an Ihrer Einrichtung Ihrer Hausratversicherung.

Wasserschaden Versicherung: Wie schnell muss ich den Schaden melden?

Sie müssen den Schaden unverzüglich melden, sobald Sie davon wissen. Das schreibt § 30 VVG vor. Eine feste Zahl von Tagen nennt das Gesetz nicht, weitere Regeln können in Ihren Versicherungsbedingungen stehen.

Zahlt die Versicherung bei einem Wasserschaden durch Starkregen oder Rückstau?

Nicht automatisch. Starkregen, Überschwemmung und Rückstau fallen unter Elementarschäden und sind nur versichert, wenn Sie eine Elementarschadenversicherung als Zusatz abgeschlossen haben.

Ist ein Wasserschaden durch eine undichte Silikonfuge versichert?

Das hängt von Ihren Bedingungen ab. Der Bundesgerichtshof entschied 2021, dass ein Versicherer nach den damals vereinbarten Bedingungen für Nässeschäden durch eine undichte Fuge nicht einstehen musste. Fragen Sie Ihren Wohngebäudeversicherer, ob er in diesem Fall leistet.

Zahlt die Wohngebäudeversicherung Leckortung und Trocknung?

Bei einem versicherten Leitungswasserschaden werden die Kosten der Leckortung nach Angaben von Verivox in aller Regel übernommen. Für Trocknung und Wiederherstellung gilt: Jede Kostenposition wird nach den Bedingungen geprüft, lassen Sie sich die Übernahme vom Versicherer bestätigen.

Was zahlt die Versicherung nicht bei einem Wasserschaden?

Nicht versichert sind unter anderem Regenwasser aus Fallrohren, Grundwasser, Überschwemmungsschäden ohne Elementarschutz und Missgeschicke wie ein umgekippter Eimer. Auch Nebengebäude sind nur versichert, wenn sie in der Police stehen.

Fazit: Wasserschaden und Versicherung sauber klären

Bei einem Wasserschaden entscheidet die Versicherung mit darüber, wie groß die finanzielle Last am Ende ist. Wer weiß, welche Versicherung wofür zuständig ist, unverzüglich meldet und den Schaden ordentlich dokumentiert, hat die beste Ausgangslage für die Abstimmung mit dem Versicherer. Die endgültige Auskunft, was in Ihrem Fall gedeckt ist, gibt immer Ihr Versicherer.

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Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechts- oder Versicherungsberatung.


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